Wirtschaftsauskunft Wirtschaftsauskünfte jetzt online einholen

Eine Wirtschaftsauskunft ist eine umfangreiche Mitteilung wirtschaftlich relevanter Daten über ein Unternehmen oder eine Privatperson. Jeder, der einen Vertragsabschluss anstrebt, hat ein Interesse an der Leistungsfähigkeit seines Vertragspartners. Dies gilt umsomehr, je langfristiger das Vertragsverhältnis angelegt ist und je höher die vereinbarte Zahlungssumme ausfällt. Speziell im Mietrecht können dem Vermieter durch mangelnde Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit des Mieters enorme Ausfallschäden entstehen; denn nicht nur die Gefahr des reinen Mietausfalls, sondern auch das Risiko hoher Räumungs- und Renovierungskosten erfordert eine möglichst genaue Kenntnis der Verhältnisse des Vertragspartners, die eine Wirtschaftsauskunft bieten kann.

Die Wirtschaftsauskunft darf in Deutschland nur Personen und Firmen erteilt werden, die diese im Rahmen einer Bonitätsprüfung nutzen und ein berechtigtes Interesse erklären. Das berechtigte Interesse an einer Wirtschaftsauskunft ergibt sich allerdings unproblematisch, wenn bereits ein Vertragsverhältnis, wie zum Beispiel ein Miet-, Kauf oder Leasingvertrag, mit der betreffenden Person besteht oder eine Forderung eingezogen werden soll. Aber auch die Anbahnung eines Vertrages rechtfertigt schon die Einholung einer Wirtschaftsauskunft.

Alle Stellen, die eine Wirtschaftsauskunft erteilen dürfen, unterliegen der Überwachung durch Datenschutzbeauftragte, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und Missbrauch mit personenbezogenen Daten auszuschließen. Die anbietenden Wirtschaftsauskunfteien ermitteln die Tatsachen für ihre Wirtschaftsauskunft, indem sie eigene Erkundigungen in der Umgebung des Schuldners einziehen und auf amtliche und halbamtliche Datensammlungen zurückgreifen. Zu den grundlegenden Quellen gehören dabei die Veröffentlichungen des Bundesanzeigers und der Insolvenzgerichte sowie Handels- oder Vereinsregister. Weiterhin nehmen Auskunfteien ihre Kontakte zu Inkassobüros in Anspruch und können zudem Datensammlungen einsehen, die anhand der Informationen früherer Vertragspartner der Person oder des Unternehmens über die Zahlungsmoral in der Vergangenheit Aufschluss geben.

Zu einer Wirtschaftsauskunft über eine Privatperson gehören regelmäßig die Anschriften aller bestehenden Wohnsitze, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Familienstand, Art und Vergütung der ausgeübten Tätigkeit, erlernter Beruf und schließlich eine Beurteilung der Vermögensverhältnisse. Diese umfasst im Rahmen einer professionellen Wirtschaftsauskunft die aktuellen Bankverbindungen sowie Angaben über laufende Kredite, eventuelles Eigentum an Immobilien und deren Schätzwert, Beteiligungen und daraus erzielte Einkünfte, vorliegende Pfändungen, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Schließlich wird eine Wirtschaftsauskunft durch die Bewertung der finanziellen Situation mittels eines Bonitätsindex abgerundet, der sich aus eventuell vorliegenden Negativmerkmalen ergibt. Dafür werden Auskünfte auch aus dem Schuldenregister von Amtsgerichten herangezogen, bei der Vermerke über uneinbringliche Titel aus der Vergangenheit eingetragen sind.

Die Wirtschaftsauskunft über ein Unternehmen enthält noch einige weitere Angaben, wie zum Beispiel die Gesellschaftsform, die Daten aller für die Firma handelnden Personen und Anteilseigner, Anschriften sämtlicher Niederlassungen und Beteiligungen an anderen Firmen. Weiterhin müssen zur Beurteilung der Bonität im Rahmen einer Wirtschaftsauskunft Gewinne und Verluste, Umsätze, Betriebsausstattung und weitere vermögensrelevante Daten ermittelt werden.

Eine Wirtschaftsauskunft kann grundsätzlich von in Deutschland ansässigen Auskunfteien auch über Personen und Unternehmen mit Sitz im Ausland eingeholt werden. Je nach Staat und Art der Gesellschaft kann diese Wirtschaftsauskunft jedoch vom oben bezeichneten Datenbestand partiell abweichen.

Wer sich bestmöglich vor Forderungsausfällen schützen möchte, kann eine Wirtschaftsauskunft nicht nur vor dem Abschluss eines Dauervertrages einholen, sondern die Wirtschaftsauskunft regelmäßig wiederholen lassen, um von Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse frühzeitig informiert zu werden. Auch in Fällen, in denen bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind, kann sich eine Wirtschaftsauskunft als sinnvoll erweisen, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können, sobald der Schuldner wieder über pfändbare Einkünfte oder Vermögenswerte verfügt. Da die meisten Auskunfteien ihre Tätigkeit pro Fall abrechnen, zahlt es sich vor allem bei hohen Forderungssummen häufig aus, in regelmäßigen Abständen erneut eine Wirtschaftsauskunft einzuholen.


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